top of page

Gemeinsam durch die Krise!

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut.

WhatsApp Image 2020-05-04 at 10.39.11.jp

Beim Betreten des Kundenbereiches von Betriebsstätten gilt:

  • Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

  • Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

  • Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet

  • gleichzeitiger Aufenthalt von maximal so vielen Kunden in den Kundenbereichen von Betriebsstätten, dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen

Darüber hinaus wird versucht folgende Ergänzungen der WKO folge zu leisten:

  • Kunden/Patienten hängen ihre Jacken/Mäntel selber auf.

  • Unternehmer/Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie Kunden/Patienten müssen eine mechanische Schutzvorrichtung (MNS-Maske oder Visier) tragen, die den Mund- und Nasenbereich gut abdeckt (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
    Diese wird vom Unternehmen zum Selbstkostenpreis angeboten, falls keine eigene mitgebracht wird.

  • Die Termine an Kunden/Patienten sind so zu vergeben, dass sich das Eintreffen und Verlassen im Kundenbereich nicht überschneidet. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von 1m einzuhalten.

  • Kunden/Patienten desinfizieren im Behandlungsraum vor und nach der Behandlung ihre Hände.

  • Kunden sind durch geeignete Information darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen.

  • Kunden sind bei der Terminvereinbarung darauf hinzuweisen, dass der Termin bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen abgesagt werden muss.

  • Wo möglich sollen Einwegprodukte (zB Schürzen, Auflagen, Handtücher) verwendet werden.

  • Alle Räumlichkeiten sollen nach jedem Patienten/Klienten (minimal jedoch 1 x pro Stunde) ausreichend gelüftet werden (> 1 Minute).

  • Wann immer dies möglich ist (beispielsweise während eines Beratungsgespräches) ist der nötige Mindestabstand von 1 Metern zwischen Kunde/in und Behandler/in einzuhalten.

Logoentwurf neu.png

BeNature by Astrid Kandler

Kosmetik & Wohlfühlen

Wienerstraße 32 / EG

3100 St.Pölten

Tel.: +43 (0) 6641597138

e-Mail: office@benature.at

  • Facebook
Kosmetik_Meister.jpg
FABC_Aufkleber.png
bottom of page