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Gemeinsam durch die Krise!

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut.

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Beim Betreten des Kundenbereiches von Betriebsstätten gilt:

  • Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

  • Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

  • Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet

  • gleichzeitiger Aufenthalt von maximal so vielen Kunden in den Kundenbereichen von Betriebsstätten, dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen

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Darüber hinaus wird versucht folgende Ergänzungen der WKO folge zu leisten:

  • Kunden/Patienten hängen ihre Jacken/Mäntel selber auf.

  • Unternehmer/Mitarbeiter mit Kundenkontakt sowie Kunden/Patienten müssen eine mechanische Schutzvorrichtung (MNS-Maske oder Visier) tragen, die den Mund- und Nasenbereich gut abdeckt (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
    Diese wird vom Unternehmen zum Selbstkostenpreis angeboten, falls keine eigene mitgebracht wird.

  • Die Termine an Kunden/Patienten sind so zu vergeben, dass sich das Eintreffen und Verlassen im Kundenbereich nicht überschneidet. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von 1m einzuhalten.

  • Kunden/Patienten desinfizieren im Behandlungsraum vor und nach der Behandlung ihre Hände.

  • Kunden sind durch geeignete Information darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen.

  • Kunden sind bei der Terminvereinbarung darauf hinzuweisen, dass der Termin bei Erkältungs- oder Krankheitssymptomen abgesagt werden muss.

  • Wo möglich sollen Einwegprodukte (zB Schürzen, Auflagen, Handtücher) verwendet werden.

  • Alle Räumlichkeiten sollen nach jedem Patienten/Klienten (minimal jedoch 1 x pro Stunde) ausreichend gelüftet werden (> 1 Minute).

  • Wann immer dies möglich ist (beispielsweise während eines Beratungsgespräches) ist der nötige Mindestabstand von 1 Metern zwischen Kunde/in und Behandler/in einzuhalten.

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BeNature by Astrid Kandler

Kosmetik & Wohlfühlen

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